MiQua – die Zweite

Da wurde gerade über die Terminverschiebung der Einweihung  und möglichen Kostenerhöhungen gesprochen und nun ist die Katze aus dem Sack. So verschiebt sich die Fertigstellung weiter auf das 1. Quartal 2024 und erhöhen sich die Kosten auf stramme 95 Mio. €. Auch die sind wiederum in Zweifel zu ziehen, denn durch die Terminverzögerungen des Stahlbaus sind die Ausschreibungen für einige Gewerke noch längst nicht draussen.

Erinnern wir uns noch an das Bürgerbegehren der FREIEN WÄHLER KÖLN (FWK) und der CDU, die eine nachhaltigere und effizientere, weil an Bestehendes angepasste  und drastisch preiswertere Lösung  des  Architekten Peter Busmanns vorschlug, die geringere Eingriffe in das Stadtbild am Rathausvorplatz bedeutet hätte.

Das Verwaltungsgericht Köln hatte am 10.6.2015 das Bürgerbegehren Rathausplatz für unzulässig erklärt. Mit dem Bürgerbegehren Rathausplatz sollte der seinerzeit 51,7 Mio. teure Hochbau vor dem Rathaus nach erneutem Architektenwettbewerb durch eine behutsame, maßvolle Lösung ersetzt werden. Außerdem wollten die Initiatoren dadurch die Kosten halbieren. Das Begehren richtete sich nicht gegen das Jüdische Museum als solches, sondern wollte die archäologischen Funde mit den Zeugnissen Jüdischer Kultur erlebbar machen und dennoch den Charakter des Rathausplatzes erhalten. In der mündlichen Verhandlung konnten die Kläger das Gericht nicht davon zu überzeugen, dass die Beschlüsse der Stadt Köln aus dem Jahre 2011 keinen abschließenden Baubeschluss darstellten und deshalb auch keinen Fristbeginn für ein kassatorisches Bürgerbegehren setzten. Das Gericht eröffnete eine Vergleichsmöglichkeit, die von den Klägern mit den Vorschlägen aufgegriffen wurden, eine erneute Verwaltungsvorlage mit den aktuellen Kosten (z. Zt. insgesamt 61,52 Mio. Euro) in den Rat einzubringen oder eine Bürgerbefragung zum Projekt durchzuführen. Beide Vorschläge lehnten die Vertreter der Stadt ab. Im danach gefällten Urteil begründete das Gericht die Unzulässigkeit des Begehrens wie folgt: „Richte es sich gegen den Ratsbeschluss aus dem Jahre 2011, sei es verfristet. Die zur Abstimmung gestellte Frage genüge nicht den Bestimmtheitsanforderungen“ (Auszug aus der Pressemitteilung des Gerichts, AZ 4 K 5765/14). Es bleibt festzuhalten, daß keine unterstützende Gruppe der Freien Wähler Köln und der CDU sich jemals gegen ein jüdisches Museum ausgesprochen hatten und haben. Das FDP-Mitglied Sterck wollte nicht erkennen, daß hier mehr als 31.000 Kölner Wähler, auch zahlreiche der FDP nicht nur ihre Unterschrift gegen die Größe und zunehmenden Kosten des Museums abgaben, sondern auch als FDP-Mitglieder als Unterschriftensammler auftraten. Die Unterschriftensammlung zeigt, daß durch alle Parteien zahlreiche Bürger dieser Stadt ihren Parteien die Gefolgschaft verweigern. Das sollte diesen Parteien auch ein Signal sein. Politik, die nur Gefolgsleute kennt und den Bürgerwillen nicht respektiert, war und ist stets riskant.

Ob Oper oder MiQua, man darf den Eindruck haben, die Grundrechenarten sind der Verwaltung und eben auch der Politik mehr als unbekannt. Finanzielle Risiken und ungewisse Zeitpläne begleiten schon länger Kölner Kulturprojekte. Gelernt daraus hat man nicht.

Bild 1 Da marschierten sie noch gemeinsam

Bild 2 Unterschriftensammlung vor dem RheinEnergie Stadion

Bild 3 Rathausplatzansicht Vorschlag P. Busmann  Eingang vom Alter Markt

Bild 4 Innenansicht barrierefrei insgesamt 1.800 m² Fläche für alle vorgesehenen Einrichtungen

Niemand vermag zu sagen,  wie viele politische Dummheiten  durch Mangel an Geld schon verhindert worden sind.      Charles Maurice de Talleyrand-Perigord(1754-1838)

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