Tandemverbot im ÖPNV

Blinde Tandemfahrer müssen demnächst in NRW draußen bleiben

Seit der skandalösen Presseinformation des Kompetenzzentrums Marketing NRW beim Verkehrs-verbund Rhein-Sieg (VRS) in der Kölner Tagespresse im August mehrt sich erheblicher Widerstand gegen die neuen Beförderungsbedingungen des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV), die mit dem 1.1.2013 in Kraft treten sollen. Demnach sollen u.a. Elektrofahrräder nicht mehr befördert werden. Dies ist angesichts des steigenden Booms und des geänderten Mobilitätsverhaltens völlig unverständlich. Schlimmer erwischt es die Tandemfahrer. Sie benötigen wesentlich weniger Platz als 2 Fahrräder. Zahlreiche Menschen sind aufgrund ihrer Behinderung auf die Mitnahme auf einem Tandem um Freizeit erleben zu dürfen, angewiesen, wie u.a. Menschen mit körperlicher Behinderung oder hoher Sehschwäche bzw. Blinde. Der Entwurf befindet sich derzeit im Zustimmungsverfahren der Verkehrsverbünde und Verkehrsgemeinschaften. Selbst diese sind irritiert, dass weder ADFC noch Behindertenverbände bei dem Entwurf eingebunden wurden. Bemerkenswert ist außerdem, dass die Änderung der landesweiten Beförderungsbestimmungen durch die Kölner Bezirksregierung in Kraft gesetzt werden soll. Die führt zu großem Unverständnis. Detlef Hagenbruch von den Freien Wählern Köln und im Landschaftsverband Rheinland in der Kommission Inklusion : „Wir werden uns an den Petitionsausschuss des Landtages in Düsseldorf wenden. Wir fordern, dass sich der Verkehrsausschuss des Landtages mit dem Thema beschäftigt bzw. das Plenum des Landtages.“ Und weiter: „Könnte es sein, dass die Landesregierung zwar viel über das gemeinsame Zusammenleben von Menschen ohne und mit Behinderungen (Inklusion) redet, sich aber deswegen um eine politische Diskussion drückt?“ Glücklicher sind da seit mehr als 10 Jahren die Bayern dran. Sie wollten eine attraktiven ÖPNV für alle Menschen. Hier war es kein Problem eine generelle Mitnahmeerlaubnis für Tandems auszusprechen. Im Nachhinein war es ein bedeutender Schritt nicht nur in einen behindertenfreundlichen ÖPNV. In Norddeutschland gibt es sogenannte Metronomzüge, die ausreichend Platz für Fahrräder bieten. Kurt Batz aus der Kölner Innenstadt, der so oft wie möglich eine ältere, blinde Dame durch das Kölner Umland mit dem Tandem kutschiert und um weiter aus Köln rauszukommen den ÖPNV nutzt: „ Ich halte das für einen inakzeptablen Willkürakt. Ich habe noch nie beim Transport mit Tandems mit der Bahn Probleme erlebt. Warum müssen Menschen insbesondere mit Behinderung in ihrem Reiseverhalten sich den Bedürfnissen der Bahn anpassen. Die behaupteten Platzprobleme kann ich nicht nachvollziehen.“ Die geplanten Änderungen verstoßen nach Aussagen von Fachleuten auch gegen die UN-Behindertenrechtskonvention und stehen im Widerspruch zu dem hohen finanziellen Aufwand den ÖPNV für Menschen mit Behinderungen barrierefrei zu gestalten. Hagenbruch: „Inklusion findet stets zuerst in den Köpfen statt – das ist die schwerste Hürde.“

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